Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
(1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fremden Bedingungen werden schon jetzt widersprochen. Sie gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer und gelten im Zweifel nur für den Einzelfall.

§ 2 Leistungsumfang
Die vorliegenden AGB gelten für Verträge und Maßnahmen der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG, deren Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Sport- und Trainingsbereich, die Planung, Auswertung, Beratung, Schulung und Betreuung von Personen, die Durchführung von Leistungs-, medizinischer und funktioneller Diagnostik, biomechanischen Untersuchungen sowie von aerodynamischen und biomechanischen Material- und Positionsoptimierungen, die Vermarktung und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Sport- und Ernährungsbereich, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ist.

§ 3 Persönliche Daten
(1) Der Auftraggeber ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden. Der Auftraggeber ist bis zum Zeitpunkt eines persönlichen Widerrufs damit einverstanden, Informations- und Werbematerial (ausschließlich von der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG und unserer Partner) zu erhalten. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit und ohne Nennung von Gründen zurücknehmen.
(2) Die gewonnenen (Test-) Ergebnisse, medizinischen Daten, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch den Auftragnehmer verwendet und gespeichert werden. Werden diese Daten zum Nutzen des jeweiligen Auftraggebers verwendet, werden die Daten kundenindividuell gespeichert. Die gewonnenen Daten tragen auch dazu bei, die Servicequalität der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG zu verbessern. Dazu werden die Daten dann anonymisiert und aggregiert (nicht kundenindividuell) durch die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG gespeichert.
(3) Dritten gegenüber ist der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Sollte die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG zukünftig beabsichtigen, die erhobenen Daten an Dritte bzw. Kooperationspartner weiterzugeben, bedarf dies der vorherigen, ausdrücklichen,
schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG auf deren Internetseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG Waren und/oder Dienstleistungen zu bestellen.
(2) Durch das Bestellen der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen durch das Ausfüllen und Absenden des Formulars, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon, postalisch gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt beim Kauf einer Dienstleistung mit dem Versand der Bestätigung in Form der Rechnung durch uns zustande.

§ 5 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
(2) Die Vergütung ist im Zweifel sofort nach Rechnungslegung durch die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG ohne Abzug fällig.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Ist in der Rechnung ein abweichender Fälligkeitszeitpunkt nach Kalendertag bestimmt, so ist dieser Tag maßgeblich.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
Dazu gehört insbesondere:
– wahrheitsgemäßes Ausfüllen der zur Verfügung gestellten Frage- und Anamnesebögen
– Angabe von Vorerkrankungen/Allergien etc., wenn nicht bereits geschehen
– Zurverfügungstellung von Trainings-, Wettkampf- und Diagnostikdaten soweit bereits verfügbar und vom Auftragnehmer verlangt
(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.

§ 7 Leistungszeit
(1) Die beim Buchen eines Trainingscamps durch den Auftraggeber angegebenen Termine bedürfen der Bestätigung durch die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG. Hierbei behält sich die – TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG vor, ggf. einen anderen, für Auftragnehmer und für den Auftraggeber zumutbaren Termin festzulegen.
(2) Der Beginn der Leistungserbringung wird zwischen den Parteien individuell vereinbart und richtet sich nach dem vom Kunden gewünschten Starttermin.
(3) Das Einhalten der Leistungsverpflichtungen der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG setzt das rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllen der Verpflichtungen des Auftraggebers als Vertragspartner voraus.
Alle zum Erfüllen der Leistung notwendigen Fragebögen/Formulare und sonstigen benötigten Informationen sind vom Kunden mind. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin auszufüllen und/oder
zu übermitteln.
(4) Im Falle des Kaufs einer Sache/Ware gehören zu den Verpflichtungen des Kunden ggf. das schriftliche Übermitteln der notwendigen Angaben zum näheren Spezifizieren der Sache/Ware; z.B. Angaben zu Körpermaßen bei der Bestellung von Bekleidung.
(5) Die Lieferung von Sachen/Waren erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
(6) Angaben über die Lieferfristen für Sachen/Waren sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
(7) Sollte eine vom Kunden bestellte Ware/Sache wider Erwarten aus von der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, behält sich
die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

§ 8 Verhinderung und Ausfall
(1) Bei Verhinderung hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens 48 Stunden vor Trainings-/Maßnahmenbeginn abzusagen.
(2) Sollte der Auftragnehmer kurzfristig verhindert sein und daraufhin das Training/die Maßnahme abgesagt werden müssen, so können gegenüber dem Auftragnehmer keine Ersatzansprüche geltend
gemacht werden.

§ 9 Kündigung
Es wird eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart, danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit monatlich zum Ende des jeweils
nächsten Kalendermonats schriftlich kündigen. Das Recht zur beiderseitigen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Liegt die Leistung in dem Verkauf und Liefern von Waren, so verbleiben die bestellten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG.

§ 11 Widerrufsrecht
§ 11.1 Widerrufsbelehrung
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und bei Dienstleistungen als Leistung nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache, soweit die Leistungen in der Überlassung von Sachen bestehen. Der Widerruf ist zu richten an:
TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG, Adlerstraße 11, 88094 Oberteuringen.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG | Adlerstraße 11| 88094 Oberteuringen| Deutschland |
info@trek-future-racing.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.

§11.2 Widerrufsfolgen
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(2) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(3) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
(4) Haben Sie verlangt, dass eine vereinbarte Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.

§ 11.3 Ausschluss Widerrufsrecht
(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(2) Ein Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen bei Audio- und Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs, CD-ROMs) sowie bei Software, wenn Sie diese bereits entsiegelt haben.
(3) Ein Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre
Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(4) Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.
(5) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 12 Gesundheitliche Eignung
(1) Die von der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG durchgeführten Untersuchungen oder Trainingsprogramme und -übungen erfordern zum Teil einen maximalen körperlichen Einsatz und
führen dadurch zu einer starken körperlichen Belastung. Die Teilnahme an Untersuchungen oder Trainingsprogrammen und Trainingsübungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr.
Voraussetzung für die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen ist daher die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen.
(2) Vor Betreuungsbeginn ist der Auftragnehmer bemüht, den Gesundheitszustand des Auftraggebers durch Tests, Anamnesegespräche und Ausfüllen von Anamnesefragebögen einzuschätzen. Die
wahrheitsgemäße Beantwortung vorausgesetzt, ersetzen diese aber keine ärztliche Einschätzung des Gesundheitszustandes. Daher übernimmt die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG keine Gewähr für die Eignung des Auftraggebers für die von dem Auftragnehmer durchzuführenden Maßnahmen. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Auftraggebers ist stets ein Arzt zu konsultieren. Die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Auftraggebers.
(3) Bei jeglichen Anzeichen negativer gesundheitlicher Auswirkungen des Trainings, ist dieses abzubrechen und umgehend ein Arzt zu konsultieren.

§ 13 Haftung und Gewährleistung
(1) Die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn sie betreffen vertragswesentliche Pflichten, die Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder es wurde zuvor ein Mangel arglistig verschwiegen, der sodann zu einem Schaden geführt hat. Zudem wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar und typisch waren.
(2) Die durch die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG betreuten Trainings, Tests oder sonstige damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen können zu höheren körperlichen Belastungen führen. Die Teilnahme ist jederzeit freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt auch für solche Schäden, die auf Belastung oder zuvor bestehenden Krankheiten/Zuständen des Auftraggebers zurückzuführen sind und zuvor nicht durch den Auftraggeber mitgeteilt wurden. Für durch die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG vermittelte Leistungen Dritter besteht ebenfalls keine Haftung. Bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung oder Hausordnungen externer Sportstätten,
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für entstandene Schäden.
(3) Bei der Teilnahme Minderjähriger an durch TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG durchzuführenden Maßnahmen sind die Erziehungsberechtigten zum Führen der Aufsichtspflicht
verantwortlich und haben für ausreichende Aufsicht zu sorgen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Gewährleistung bzw. Haftung.
(4) Trotz größter Sorgfalt in der Durchführung der trainingsbezogenen Maßnahmen durch die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG übernimmt die TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG keinerlei Gewähr dafür, dass die von ihr gemachten Angaben/Ratschläge/Informationen der Richtigkeit entsprechen und die durch die Maßnahmen bezweckte Wirkung eintritt. Ein ausbleibender
Trainingserfolg beim Auftraggeber stellt keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar.
(5) Für die von der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG gelieferten Waren übernimmt diese Gewährleistung und Haftung nur in dem Umfang, in dem der jeweilige Hersteller der Waren
Gewährleistung und Haftung übernimmt. Weitergehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, wenn der TREK FUTURE RACING – RaD Racing UG nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg.
(2) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
(4) Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

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